Winterhilfe Basel-Land
Adresse | Winterhilfe Basel-Land Postfach 28 4410 Liestal |
Telefon | 061 781 14 81 |
Internet | www.winterhilfe.ch/baselland |
Rechtsform
Verein
Zweck
Überbrückung von Notsituationen von EinwohnerInnen Basel-Landschaft durch finanzielle Zuwendungen und Sachleistungen; nutzt Möglichkeiten sinnvoller Zusammenarbeit mit öffentlichen Institutionen und anderen Hilfswerken und stimmt dabei ihre Tätigkeit ihnen gegenüber ab.
Voraussetzungen
Die Personen müssen im Kanton Basel-Landschaft wohnen.
Beiträge
Einmalige Überbrückungsbeiträge
Keine Dauerunterstützung
Keine Beiträge an Ferien und Reisen
Zielgruppe(n)
Familien/Einzelpersonen aller Altersstufen (ausgenommen Asyl Suchende)
Bedingungen
Das Gesuch muss von einem Sozialdienst, Pfarramt und von den Betroffenen selbst eingereicht werden.
Erforderlich sind Angaben zur finanziellen Situation, Personalangaben, Begründung der Notsituation.
Gebiet
Kanton Basel-Landschaft
Bemerkungen
Gesuchsformular besteht
Die Winterhilfe nimmt Bund, Kantonen und Gemeinden keine Aufgaben ab, zu deren Erfüllung diese nach Gesetz verpflichtet sind.